Diejenigen Collegiaten, die sich im Gottesdienst der jährlichen CollegiatsKlausur für das folgende
CollegiatsJahr verpflichten lassen, tragen sich im Anschluss an ihre Einsegnung in das CollegiatsBuch ein. Das CollegiatsBuch hält darüber hinaus wichtige Ereignisse des Lebens der VCC-Weggemeinschaft in Wort und Bild fest. Wer sich namentlich in das CollegiatsBuch eingetragen hat, ist in besonderer Weise bestrebt, die fünf Sätze der CollegiatsRegel und die verbindenden Elemente des Collegiatslebens – CollegiatsPlenum, CollegiatsAbende, CollegiatsAndachten und Lectio Continua in seinem Alltag Gestalt gewinnen zu lassen.
Angeregt ist dieser Ritus unter anderem von Martin Luther. Der vormalige Augustiner-Mönch, theologische Lehrer und Seelsorger Luther nimmt Bezug auf die >Gemeindeordnung< in Matthäus 18 und unterscheidet „drei Arten“ der Messe, des Gottesdienstes und somit des geistlich-liturgischen Lebens der Christenheit:
erstens die „lateinische Messe“, zweitens die „deutsche Messe und Gottesdienst“ und drittens die Gemeinschaft derer, „die mit Ernst Christen sein wollen“:
„Aber die dritte Art, die die richtige Art der evangelischen Ordnung haben sollte, dürfte nicht so öffentlich auf dem Platz geschehen unter allerlei Volk. Sondern diejenigen, die mit Ernst Christen sein wollen und das Evangelium mit Hand und Mund bekommen, müssten sich namentlich einschreiben und irgendwo in einem Haus allein sich versammeln zum Gebet, zum Lesen, zum Taufen, das Sakrament zu empfangen und andere christliche Werke auszuüben.“
(Martin Luther „Vorrede zur Deutschen Messe“, 1526)